Sie wollen wissen, ob Sie Kleinunternehmer sind?
Wenn Ihr Gesamtumsatz als Unternehmer/in in einem Jahr nicht mehr als 35.000 Euro netto beträgt, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit.
Zu Ermittlung zählt der Gesamtumsatz netto ohne Hilfsgeschäften inkl. Geschäftsveräußerung im Ganzen und (unecht) steuerfreie Umsätze. Einmalig darf innerhalb von 5 Jahren um 15% überschritten werden.
Man nennt diese unechte Steuerbefreiung Kleinunternehmer Regelung.
Als Kleinunternehmer dürfen Sie für Ihre erbrachten steuerfreien Leistungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Achtung: Weisen Sie dennoch die Umsatzsteuer gesondert aus, dann schulden Sie diese gegenüber dem Finanzamt. Berichtigung der Rechnung ist hier zwingend um den Kleinunternehmer Vorteil zu behalten.
- Was bedeutet unechte Steuerbefreiung?
Im Gegensatz zu echten Steuerbefreiung steht Ihnen bei der unechten kein Recht auf Vorsteuer zu.
- Wann ist es sinnvoll auf die Umsatzsteuerbefreiung mit einer Optionserklärung zu verzichten?
Zum Beispiel in der Gründerphase, wenn hohe Vorsteuern entstehen. Ebenso wenn die Hauptkunden vorwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind. Der Verzicht erfolgt beim Finanzamt mit dem Formular U12 schriftlich und zwar spätestens bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides.
Achtung Bindungsfrist! Danach entsteht eine Bindung für das Jahr, für das die Erklärung abgegeben wurde und für weitere 4 Jahre. Widerruf ist erst nach Ablauf dieser Bindungsfrist möglich. Auch hier ist der Zeitpunkt wichtig: Der Widerruf erfolgt bis zum Monatsletzten des ersten Kalendermonates jenes Kalenderjahres, ab dem er gelten soll.
Beispiel:
- Für 2019 wird eine Optionserklärung abgegeben.
- Bis inkl. 2023 muss Umsatzsteuer abgeführt werden.
- Eine Möglichkeit die Optionserklärung gibt es erst ab 2024
- Widerrufsfrist läuft genau bis 31.01.2024.
- Erfolgt kein Widerruf, bleibt die Umsatzsteuerpflicht aufrecht.
- Nach Ablauf der Bindungsfrist ist nur 1 Monat Zeit, um die Widerrufserklärung abzugeben.