Unternehmer - Rookie

Sie haben Ihr neues Unternehmen gegründet und starten voller Power ihre Selbständigkeit? Herzlichen Glückwunsch!

Für einen reibungslosen Ablauf sind paar wichtige Punkte zu beachten:

  • Finanzamt erhält eine Meldung innerhalb eines Monats ab Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit.

  • Ein Ersuchen um Vergabe einer Steuernummer und falls notwendig UID Nummer wird gestellt.

  • Zuständig dabei ist das Wohnsitzfinanzamt.

  • Die Führung einer ordentlichen Buchhaltung beginnt hier.

  • Prüfung on ein vereinfachtes System auf Basis einer Pauschalierung sinnvoll ist.



Ich helfe Ihnen den Anforderungen eines Neugründers gerecht zu werden. Gerade am Anfang ist es wichtig sinnvolle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, denn wer nicht abgeben kann versinkt leicht im Strudel unerledigter Dinge. Starten wir gemeinsam los.
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Kleinunternehmer

Sie wollen wissen, ob Sie Kleinunternehmer sind?

Wenn Ihr Gesamtumsatz als Unternehmer/in in einem Jahr nicht mehr als 35.000 Euro netto beträgt, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit.

Zu Ermittlung zählt der Gesamtumsatz netto ohne Hilfsgeschäften inkl. Geschäftsveräußerung im Ganzen und (unecht) steuerfreie Umsätze. Einmalig darf innerhalb von 5 Jahren um 15% überschritten werden.

Man nennt diese unechte Steuerbefreiung Kleinunternehmer Regelung.

Als Kleinunternehmer dürfen Sie für Ihre erbrachten steuerfreien Leistungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Achtung: Weisen Sie dennoch die Umsatzsteuer gesondert aus, dann schulden Sie diese gegenüber dem Finanzamt. Berichtigung der Rechnung ist hier zwingend um den Kleinunternehmer Vorteil zu behalten.

  • Was bedeutet unechte Steuerbefreiung?


Im Gegensatz zu echten Steuerbefreiung steht Ihnen bei der unechten kein Recht auf Vorsteuer zu.

  • Wann ist es sinnvoll auf die Umsatzsteuerbefreiung mit einer Optionserklärung zu verzichten?


Zum Beispiel in der Gründerphase, wenn hohe Vorsteuern entstehen. Ebenso wenn die Hauptkunden vorwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind. Der Verzicht erfolgt beim Finanzamt mit dem Formular U12 schriftlich und zwar spätestens bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides.

Achtung Bindungsfrist! Danach entsteht eine Bindung für das Jahr, für das die Erklärung abgegeben wurde und für weitere 4 Jahre. Widerruf ist erst nach Ablauf dieser Bindungsfrist möglich. Auch hier ist der Zeitpunkt wichtig: Der Widerruf erfolgt bis zum Monatsletzten des ersten Kalendermonates jenes Kalenderjahres, ab dem er gelten soll.

Beispiel:

  • Für 2019 wird eine Optionserklärung abgegeben.

  • Bis inkl. 2023 muss Umsatzsteuer abgeführt werden.

  • Eine Möglichkeit die Optionserklärung gibt es erst ab 2024

  • Widerrufsfrist läuft genau bis 31.01.2024.

  • Erfolgt kein Widerruf, bleibt die Umsatzsteuerpflicht aufrecht.

  • Nach Ablauf der Bindungsfrist ist nur 1 Monat Zeit, um die Widerrufserklärung abzugeben.





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Einkunftsarten und Tarifstufen

Betriebliche Einkunftsarten - Gewinneinkünfte

  • Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft zB (Wein-) Bäuerin, Bauer, Fischzüchter/in, Imker/in usw.

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit zB FreiberuflerInnen wie Ärztin, Arzt, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt,Schriftsteller/in, Steuerberater/in,Vermögensverwalter/in, Künster/in,Schriftsteller/in.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb zB Handwerkerbetriebe, alles wofür ein Gewerbeschein gelöst wird, Tischer/in, Maler/in usw Weiters Handelsbetriebe aber auch Vertreter/in.



Außerbetriebliche Einkunftsarten - Überschusseinkünfte

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zB Dienstnehmer/in, Pensionist/in.

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen zB Wertpapiere, Dividenden und Ausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und Investmentfonds, Zinserträge,Substanzgewinne usw.

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zB Vermietung von Liegenschaften wie Einfamilienhäuser, Wohnungen, Untermiete, Grundstücke usw.

  • Sonstige Einkünfte zB Funktionärsbezüge, lanfend anfallende Renten,private Grundstücksveräußerung, Spekulationsgeschäfte, Gelegentliche Leistungen wie einmalige Provisionen usw.



Tarifstufen

  • 12.816 und darunter 0%

  • 12.816 bis 20.818 20%

  • 20.818 bis 34.513 30%

  • 34.513 bis 66.612 40%

  • 66.612 bis 99.266 48%

  • 99.266 bis 1.000.000 50%

  • über 1.000.000 55% befristet bis 2025, danach 50%



Für das Jahr 2024 wurde eine Inflationsrate von 9,9 Prozent errechnet. Die ersten vier Tarifstufen wurden über die errechnete Inflationsrate hinaus angehoben. Die übrigen Tarifstufen wurden um zwei Drittel der Inflationsrate, also um 6,6 Prozent, erhöht
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Einkommensteuer - ab wann?

Wann sind Sie verpflichtet eine Einkommensteuer Erklärung abzugeben?

  • Sie werden vom Finanzamt mit einem persönlichen Schreiben aufgefordert.

  • Sie haben neben Ihrem Job ( idR Einkünfte, von denen Ihr Arbeitgeber für Sie Lohnsteuer abführt) noch andere Einkünfte von mehr als 730e und das gesamte Einkommen übersteigt 13.981e.

  • Sie haben keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte und ein Einkommen über 12.816e.

  • Ihr Einkommen besteht teilweise oder ganz aus betrieblichen Einkünften und Sie ermitteln einen Gewinn durch Buchführung



Besteuert wird das Einkommen (Gesamtbetrag aus den sieben Einkunftsarten), welches innerhalb eines Jahres bezogen wurde. Die Einkommensteuer wird per Bescheid festgesetzt. Diese ist binnen einen Monats zu entrichten.

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Umsatzsteuer - ab wann?

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass für Warenlieferungen und Leistungen, welche Sie im Rahmen Ihres Unternehmens ausführen, eine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden muss. Da die Umsatzsteuer nur beim Letztverbraucher tatsächlich zum Tragen kommt, wird diese von Ihnen in der Folge an das Finanzamt abgeführt.

Die Umsatzsteuer, welche Sie Ihren Lieferanten für Vorleistungen bezahlen, wird Vorsteuer genannt. Diese können Sie sich als Unternehmer wiederum vom Finanzamt zurück holen.

Das Umsatzsteuer Gesetz unterscheidet zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen.

  • Echte Steuerbefreiung lässt das Recht auf Vorsteuer Abzug unberührt. Dieses ist bei Ausfuhrlieferungen und bei Be- und Verarbeitung an Gegenständen, sogennanten Lohnveredelung, der Fall.

  • Unechte Steuerbefreiung sieht keinen Vorsteuer Abzug vor. Dazu gehören Geld und Bankumsätze, Grundstücksverkäufe, Versicherungen, Ärzte, Kleinunternehmer.


Achtung, eine Steuerschuld kann auf Grund einer unrichtigen oder unberechtigten Rechnungslegung entstehen.

Höhe der Umsatzsteuer

  • Der allgemeine Normalsteuersatz beträgt 20%

  • Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 10% gilt für Vermietung zu Wohnzwecken, die Personenbeförderung, die Müllabfuhr sowie Lieferung von Büchern, Zeitschriften und Lebensmittel

  • Der 13%ige Steuersatz gilt für Lieferung von lebenden Tieren, Pflanzen und Brennholz, Beherbergung in eingerichteten Wohn und Schlafräumen plus Nebenleistungen, Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke, Filmvorführungen und Umsätze als Künstler/in.




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Steuerarten

Steuerarten gibt es mehr als genug.
Ich helfe Ihnen genau zu bestimmen, welche Steuern für Sie in Zusammenhang mit Ihrer Selbständigkeit von Bedeutung sind. Hier können Sie sich einen kleinen Überblick verschaffen.

Unterscheidung nach der Art der Steuererhebung

  • Direkte Steuern: die bekanntesten sind Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.
    Hier sind SteuerschuldnerIn und SteuerträgerIn identisch

  • Indirekte Steuern: allen kennen diese aus dem Alltag: Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer. SteuerschuldnerIn und SteuerträgerIn sind hier nicht identisch


Unterscheidung nach der Art des Steuergegenstandes

  • Ertrag - Steuern wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

  • Vermögen - Steuern wie Grundsteuer

  • Verkehr - Steuern wie Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Stiftungseingangssteuer, Versicherungssteuer, Kraftfahrzeugsteuer
    Verbrauch - Steuern wie Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Biersteuer, Alkoholsteuer


Unterscheidung nach der Ertragshoheit

  • Gemeinschaftliche Bundesabgaben wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Mineralölsteuer und Tabaksteuer.

  • Ausschließliche Bundesabgaben wie Stempel- und Rechtsgebühren, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichfonds.

  • Ausschließliche Gemeinde-/Landesabgaben wie Kommunalsteuer, Grundsteuer, Feuerschutzsteuer, Fremdenverkehrsabgabe, Jagd- und Fischereiabgaben.


Unterscheidung zwischen Personen- und Sachsteuern

  • Personensteuern: entscheidend für den Steuergegenstand und besonders für die Steuerhöhe ist die persönliche Situation der SteuerschuldnerIn zB Höhe des Einkommens oder Familienstand.<
  • Sachsteuern:für die Steuerhöhe sind objektbezogene Merkmale entscheidend z.B. verschiedene Umsatz-Steuersätze für unterschiedliche Warenkategorien oder Dienstleistungen.


Unterscheidung nach Veranlagung und Selbstbemessung

  • Veranlagungssteuern: hier wird die Steuer für ein Kalenderjahr vom Finanzamt auf Basis der Steuererklärung festgesetzt. Sie können Vorauszahlungen leisten (Einkommensteuer).

  • Selbstbemessungssteuern: hier werden die Steuern selbst berechnet, und zwar von Ihnen als Selbständiger oder von demjenigen, der zu Einbehaltung der Steuer verpflichtet ist. Dazu zählen die Normverbrauchsabgabe oder Versicherungssteuer.


Unterscheidung nach regelmässig und einmaligen Steuern

  • Abschnittssteuern werden in regelmäßigen Abständen fällig. Dazu zählen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Normverbrauchsabgabe aus Lieferung.

  • Zu den Steuern, die einmalig anfallen gehören in etwa die Grunderwerbsteuer, Normverbrauchsabgabe aus Eigenimport sowie diverse Gebühren im Sinne des Gebührengesetzes.

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